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Barrierefreiheit ohne Mehraufwand — die Grundlagen

BFSG kommt. Wir zeigen die fünf Punkte, die jede Gewerbeseite ab 2026 erfüllen sollte — und warum gute Barrierefreiheit auch Ihre SEO sichtbar verbessert.

Barrierefreiheit ohne Mehraufwand — die Grundlagen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act in deutsches Recht um – und verschiebt damit ein Thema, das lange als „Kür" galt, in die Pflicht. Für viele Unternehmer klingt das erst einmal nach Aufwand und Umbau. Die gute Nachricht: Der Kern lässt sich auf wenige Grundlagen herunterbrechen, die auf einer sauber gebauten Website ohnehin selbstverständlich sein sollten. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung.

Wen das BFSG betrifft – ehrlich gesagt

Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher (B2C). Für Websites heißt das konkret: Betroffen sind vor allem Online-Shops, Buchungs- und Terminportale, Online-Banking und generell Seiten, über die Verbraucher elektronisch Verträge abschließen oder Bestellungen auslösen können.

Zwei Einschränkungen sind wichtig:

  • Reine B2B-Angebote ohne Verbrauchergeschäft fallen in der Regel nicht unter das BFSG.
  • Kleinstunternehmen – weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz – sind bei Dienstleistungen (also auch beim Online-Shop) von der Pflicht ausgenommen. Diese Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Sie Produkte im Sinne des Gesetzes herstellen oder in Verkehr bringen.

Wer sich auf die Ausnahme verlassen kann, sollte trotzdem weiterlesen. Denn erstens wachsen Unternehmen aus der Kleinstgrenze heraus, und zweitens zahlen die folgenden Maßnahmen unabhängig vom Gesetz direkt auf Ihre Sichtbarkeit bei Google ein.

Der fachliche Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG in Version 2.1, Konformitätsstufe AA verweist. Die aktuellere Version 2.2 ist abwärtskompatibel und eine sinnvolle Orientierung für alles, was heute neu gebaut wird.

Fünf Grundlagen, die jede Gewerbeseite erfüllen sollte

1. Ausreichende Farbkontraste

Text muss sich klar vom Hintergrund abheben. Die WCAG fordern für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, für großen Text 3:1. Hellgraue Schrift auf weißem Grund oder blasse Buttons fallen hier durch. Der Nebeneffekt: Gut lesbare Seiten wirken auf alle Besucher hochwertiger – nicht nur auf Menschen mit Seheinschränkung.

2. Aussagekräftige Alt-Texte für Bilder

Jedes inhaltlich relevante Bild braucht einen Alternativtext, der beschreibt, was zu sehen ist. Screenreader lesen ihn vor, und wenn ein Bild nicht lädt, springt er ein. Rein dekorative Grafiken bekommen bewusst einen leeren Alt-Text, damit sie nicht stören. Alt-Texte sind zugleich einer der direktesten SEO-Hebel überhaupt, weil Suchmaschinen Bilder nur über diesen Text verstehen.

3. Bedienbarkeit per Tastatur und sichtbarer Fokus

Nicht jeder nutzt eine Maus. Ihre Seite muss sich vollständig mit der Tastatur bedienen lassen – Menüs, Formulare, Buttons, Slider. Entscheidend ist ein sichtbarer Fokusrahmen, der zeigt, wo man sich gerade befindet. Testen Sie es selbst: Klicken Sie sich einmal nur mit der Tab-Taste durch Ihre Seite. Kommen Sie überall hin und sehen Sie immer, wo Sie stehen?

4. Semantisches HTML und beschriftete Formulare

Das ist der technisch wichtigste Punkt – und der unsichtbarste. Überschriften gehören in eine logische Hierarchie (eine H1, darunter H2, H3), Navigation in ein Navigationselement, Buttons sind echte Buttons. Formularfelder brauchen fest verknüpfte Labels, damit klar ist, was einzutragen ist. Eine sauber ausgezeichnete Struktur ist die Grundlage dafür, dass Screenreader und Suchmaschinen die Seite überhaupt korrekt erfassen.

5. Klare Sprache und flexible Textgröße

Verständliche, kurze Sätze helfen jedem. Genauso wichtig: Nutzer müssen den Text vergrößern können – bis 200 Prozent, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden oder das Layout zerbricht. Feste Pixelgrößen und starre Container sind hier die typischen Stolpersteine.

Der SEO-Doppelnutzen

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung verfolgen dasselbe Ziel aus zwei Richtungen: Beide wollen, dass Inhalte auch ohne menschliches Auge eindeutig erfassbar sind. Ein Screenreader und der Google-Crawler „sehen" eine Seite ganz ähnlich – sie lesen die HTML-Struktur.

Deshalb wirkt fast jede der fünf Grundlagen doppelt:

  • Semantisches HTML liefert Suchmaschinen die klare Gliederung, die sie für gutes Ranking brauchen.
  • Alt-Texte machen Ihre Bilder für die Bildersuche auffindbar.
  • Eine saubere Überschriftenstruktur hilft Google, Themen und Relevanz zu erkennen.
  • Ladbare, gut lesbare, tastaturbedienbare Seiten senken die Absprungrate – ein Signal, das indirekt in die Bewertung einfließt.

Wer barrierefrei baut, optimiert also nebenbei für Google, ohne einen zweiten Arbeitsschritt.

Fazit

Das BFSG ist kein Grund zur Panik, aber ein klarer Anlass, die eigene Website ehrlich zu prüfen. Ob Sie rechtlich verpflichtet sind oder unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme fallen: Die fünf Grundlagen – Kontraste, Alt-Texte, Tastaturbedienung, saubere Struktur und klare Sprache – sind kein Sonderaufwand, sondern schlicht Merkmale einer gut gebauten Seite. Sie erreichen mehr Menschen, reduzieren rechtliches Risiko und verbessern Ihre Sichtbarkeit bei Suchmaschinen. Drei Vorteile aus einer Maßnahme.

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